Bitte bringen Sie zum ersten Termin folgendes mit:
Auch ohne ärztliche Verordnung können Sie einen Termin vereinbaren. Sie erhalten dann eine Rechnung auf Grundlage der GebüH (Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker) die von privaten Zusatz- und Krankenversicherungen anerkannt und Erstattungsfähig ist. Klären Sie hierfür idealerweise vor Rechnungsstellung im welchen Umfang sich Ihre Krankenversicherung an den Kosten beteiligt.
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten Rechnungen auf Heilpraktikerbasis in der Regel nicht!
Direkt am Haus, rechte Einfahrt, befindet sich unser exklusiv für Praxisbesucher eingerichteter Parkplatz mit 4 Stellplätzen.